Wenn man einen Handyvertrag abschließt, bindet man sich in der Regel mindestens zwei Jahre an einen Anbieter seiner Wahl. Eine Kündigungsfrist für einen solchen Vertrag beträgt also im Normalfall 24 Monate. Vergisst man diese Frist demnach, tritt eine automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr ein. Ist dies der Fall, kann man sich auch entscheiden, seinen Vertrag gleich um zwei Jahre zu verlängern, da hier der Anspruch auf ein neues Handymodell entsteht. Von einer sogenannten Vertragsverlängerung spricht man aber nur, wenn man die Bedingungen seines bereits bestehenden Handyvertrags beibehält.

Der Preis des Handys, welches man bei der Vertragsverlängerung schließlich erhält ist abhängig von den Konditionen, die der Handy-Provider bietet. So machen einige Netzanbieter keinen Unterschied und bieten das neue Handy zum selben Preis an, als würde man einen komplett neuen Vertrag abschließen. Andere Provider wiederum haben die Regelung eingeführt, dass Bestandskunden, die einen Handyvertrag verlängern, andere Preise für das neue Mobiltelefon zu entrichtzen haben als Neukunden. Dieser kann unter Umständen über dem Preis eines Gerätes bei Neuabschluss liegen. Die genaue Höhe des Preises hängt meist vom Telefonierverhalten des Nutzers ab, also seines Telefonumsatzes bzw. Der durchschnittlichen Höhe seiner bisherigen Handyrechnungen.

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Es gibt aber auch zahlreiche Kunden, die nur eine Vertragsverlängerung wünschen, für die es jedoch nicht infrage kommt, einen komplett neuen Vertrag mit neuer Rufnummer abzuschließen. Zu dieser Gruppe gehören hauptsächlich Unternehmer und Gewschäftsleute mit zahlreichen Kontakten, die es sich nicht leisten können, ihr Handy alle zwei Jahre auf eine neue Rufnummer umzustellen.

Immer häufiger bieten viele Netzbetreiber und Anbieter von Mobilfunkverträgen eine sogenannte vorzeitige Vertragsverlängerung an. In der Regel ist eine solche Verlängerung des Handyvertrages erst wenige Monate beziehungsweise Wochen vor Vertragsende möglich. Diese Regelung ist von einer Kündigung des Vertrages unabhängig. Nimmt man diese vorzeitige Verlängerung in Angriff, so kann man auf Wunsch das neue Handymodell schon bis zu einem Jahr vor Vertragsende erhalten. Der einzige Haken daran ist, dass in solchen Fällen beinahe immer ein anderer Gerätepreis fällig wird als bei einem Neuabschluss. Lediglich Handynutzer mit sehr hohem Gesprächsumsatz, beispielsweise als Platinkunde, erhalten jährlich ein neues Gerät ohne Aufpreis. Diese Option lohnt sich wieder für Unternehmer und Geschäftsleute, die ihr Handy hauptsächlich beruflich nutzen. Eine vorzeitige Vertragsverlängerung lohnt sich auch dann, wenn das eigene Handy kaputt gegangen ist und man ein neues benötigt. In jedem Fall sollte man sich aber bei seiner Handygesellschaft über den Gerätepreis und die Verlängerungskonditionen informieren. Immer mehr Provider bieten inzwischen auch eine Vertragsverlängerung über ihre Websites an, was mitunter viel Zeit sparen kann.

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